RAG Ostwürttemberg
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Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
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Unterhalt

Nichtverheiratete Mütter haben einen Anspruch auf Unterhalt, bis das Kind drei Jahre alt ist, falls sie wegen Erziehung der Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Getrennt lebende oder geschiedenen Mütter haben Anspruch auf Ehegattenunterhalt, sofern der frühere Ehemann leistungsfähig ist.

Weitere Auskünfte bei den Sozialämtern der Städte oder dem Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen, Unterhaltvorschußkasse

Geschäftsbereichsleiter/in –Jugend und Familie-
Jutta Funk
0 73 61 / 503 - 14 44
0 73 61 / 503 - 58 - 14 44

Gewährung von Leistungen nach dem UVG (Unterhaltvorschußgesetz) für Kinder alleinerziehender Mütter und Väter.

 

Landratsamt Heidenheim

Kontakt
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

Ansprechpartnerin
Elisabeth Hausmann
Haus B, Zi. B 205
0 73 21 / 321 - 25 27
0 73 21 / 321 - 23 20

www.landkreis-heidenheim.de

Leistungen

  • Sozialhilfe nach SGB XII
  • BAFöG
  • Wohngeld
  • Unterhaltssicherung
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kindergartenfachberatung

 

 

Weitere Infos

 

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