RAG Ostwürttemberg
Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
Nichtverheiratete Mütter haben einen Anspruch auf Unterhalt, bis das Kind drei Jahre alt ist, falls sie wegen Erziehung der Kinder auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Getrennt lebende oder geschiedenen Mütter haben Anspruch auf Ehegattenunterhalt, sofern der frühere Ehemann leistungsfähig ist.
Weitere Auskünfte bei den Sozialämtern der Städte oder dem Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen, Unterhaltvorschußkasse