RAG Ostwürttemberg
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Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
RAG Ostwürttemberg


Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehefrau in Deutschland

Während der ersten Jahre der Ehe ist die Aufenthaltsgenehmigung der ausländischen Ehefrau vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängig. Eine Trennung bedeutet deshalb für die ausländischen Ehefrauen von deutschen Männern zugleich die Rückkehr in ihre Heimat. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird der weitere Aufenthalt gestattet:

  • wenn die ausländische Mutter das Sorgerecht für ihr deutsches Kind erhalten hat
  • Wenn das Aufenthaltsrecht bereits zu einem eigenständigen, von der Ehe unabhängigen Recht geworden ist.
Die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht sind gegeben:
  1. Nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland oder
  2. wenn die eheliche Lebensgemeinschaft rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat und es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen.
  3. Nach dem Tod des Ehegatten während der ehelichen Gemeinschaft in Deutschland

Wichtig
Auch bei Sozialhilfebezug wird in den Fällen 1 bis 3 die Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr verlängert. Bei andauerndem Sozialhilfebezug steht nach Ablauf eines Jahres eine weitere Verlängerung im Ermessen der Ausländerbehörde.

 

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Eheschließung in der Regel für 1 Jahr erteilt. Danach wird sie bei Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft je nach Vorliegen der Voraussetzungen, befristet oder unbefristet verlängert.

Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung

Ein Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland, wenn die eheliche Gemeinschaft fortbesteht
  • Einfache mündliche Deutschkenntnisse
  • Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen

Vorteile

  • Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden
  • Das Aufenthaltsrecht wird zu einem eigenständigen von der Ehe unabhängigen Recht
 

SOLWODI - Solidarity with Women in Distress
www.solwodi.de

Kontakt
Ingrid Krumm
Frauenbeauftragte des Ostalbkreises
0 71 71 / 32 23 1

Dr. Anette Speidel
Friedhofstraße 7
73430 Aalen
0 73 61 / 6 42 42
0 73 61 / 3 13 55 (Privat)


Viele ausländische Frauen in Existenznot werden nach Deutschland gelockt und machen hier dramatische Erfahrungen:

  • Sie haben oft keinen gesicherten Aufenthalt
  • Sie werden am Arbeitsplatz ausgebeutet
  • Sie erleben körperliche und seelische Gewalt, fallen Heiratsvermittlern zum Opfer oder werden zur Prostitution gezwungen
  • Sie leben hier ohne Sprachkenntnisse und können schamlos ausgenutzt werden

Wir versuchen ehrenamtliche Helferinnen für unsere Kontaktstelle um diesen Frauen auf vielfältige Weise zu helfen und die uns bei der dringend notwendigen Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

Wir treffen uns nach Absprache 4x im Jahr im Aalener Rathaus.

 

IAF - Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Kontakt
07171 / 7 21 48

DGSV:
Dagmar Hanke

Supervisor:
Andreas Ritter

 

 

Weitere Infos

 

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