RAG Ostwürttemberg
RAG Ostwürttemberg
Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
RAG Ostwürttemberg


Diakonische Bezirksstelle Aalen - Schwangerschaftskonfliktberatung

Kontakt
Diakonische Bezirksstelle
Marienstraße 12
73431 Aalen
0 73 61 / 370 510
0 73 61 / 370 519 - 19

Ansprechpartnerin:
Sylke Gamisch

  • Beratung gem. §219 StGB
  • Schwangerenberatung
  • Information ü. Gesetze, soziale und finanzielle Hilfen
  • Hilfenvermittlung
  • Prävention
  • Hilfen bei der Vor- und Nachpränataldiagnostik

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung.

Termine nach Vereinbarung

Weitere Informationen unter:
www.diakonie-aalen.de

 

Pro Familia

Katharinenstr. 9
74523 Schwäbisch Hall
0 79 1 / 73 84
0 79 1 / 78 57 50 9


Pille-Danach-Nottelefon: 0 18 05 / 77 63 26 (12ct / min)

www.profamilia.de

Aktuelle Sprechzeiten sind der Ansage der Anrufbeantworters zu entnehmen.

Beratung in Schwangerschaftskonflikt (§218 stgb), Informationen über sozile Hilfen und deren rechtliche Grundlagen, Vermittlung von praktischen und finanziellen Hilfen und Antragsstellungen, Beratung bei persönlichen Fragen und Problemen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, -abbruch und Geburt des Kindes, Informationen über Verhütung und Familienplanung

 

Landratsamt Ostalbkreis - Beratungsstelle für Schwangere und Eltern mit Kleinstkindern

Frau Ehrenberg
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
0 73 61 / 503 - 15 89
0 73 61 / 503 - 96 - 15 89

Frau Rossmann
0 73 61 / 503 - 15 70

Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis. Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen und Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Beratung über soziale Hilfen und finanzielle Möglichkeiten und tangierende gesetzliche Grundlagen sowie Präventionsveranstaltungen. Das Beratungsangebot gilt auch für Partner, Angehörige oder andere nahestehenden Personen und ist kostenlos. Alle Mitteilungen sind streng vertraulich.

Eine vorherige Terminabsprache ist erwünscht.

 

Schwangerschaftsberatungsstelle

Caritas Ost-Württemberg, Zentrum Aalen
Weidenfelder Straße 12
73430 Aalen
0 73 61 / 5 90 - 40
0 73 61 / 5 90 - 59

Beratung bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt, bei Konflikten mit dem Partner oder den Eltern, bei finanziellen Schwierigkeiten wegen einer Schwangerschaft, Unterbrechung der Ausbildung, im existentiellen Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsschein) und bei seelischen Problemen nach einem Schwangerschafts-Abbruch.
Wir beraten unabhängig von Alter, Nationalität und Religion. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich.

Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

Mutterschafts- und Entbindungsgeld

Krankenkassen

Wann :
Antrag frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin

Wie lange:
6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung

Wie viel:
In Höhe des kalendertäglichen Nettolohnes der letzten 3 Monate, höchstens 13 € pro Kalendertag. Zuzahlung durch Arbeitgeber oder den Bund

Bedingungen:
Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, Versicherte, die keinen Anspruch auf laufendes Mutterschaftsgeld haben, erhalten ein Entbindungsgeld von 77€.

 

Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Beratungsstellen
Landratsamt – Jugend und Familie -
Kreisjugendamt:
0 73 61 / 503 - 14 45
0 73 61 / 503 - 14 77

Diakonie:
0 73 61 / 3 70 51-0

Caritas:
0 73 61/ 5 90-40

ABO - Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis:
Hopfenstraße 65
73430 Aalen


Wann:
Während der Schwangerschaft, nicht mehr nach der Geburt

Wie lange:
Einmaliger Zuschuss, ggf. Gewährung eines zinslosen Darlehens

Wie viel:
Je nach individueller Situation und Bedarf z.B. Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Einrichtung des Kinderzimmers

Bedingungen:
Bestimmte Einkommensgrenzen, Stiftung tritt nur dann ein, wenn andere Hilfen nicht möglich oder ausreichend sind.

 

Elterngeld

Stadtverwaltung Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
Bürgeramt
0 73 61 / 52 - 10 31 und -10 33

Informationen und Anträge:
auch über die Staatsbank Baden-Württemberg

www.l-bank.de

 

Kindergeld

Bundesagentur für Arbeit Aalen
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
0 73 61 / 575 - 0
0 73 61 / 575 - 54 5


Wann:
Antragsstellung direkt nach der Geburt des Kindes

Wie lange:
Bis zum 18. Lebensjahr, bei Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr

Wie viel:
1. Kind 184 €
2. Kind 184 €
3. Kind 190 €
jedes weitere Kind 215 €

Bedingungen:
Erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen, wird auf Sozialhilfe angerechnet, Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung.

Formular download:
www.arbeitsagentur.de

 

Unterhaltsvorschuss

Landratsamt – Jugend und Familie –
0 73 61 / 503 - 14 45

Wann:
Jederzeit höchstens für 1 Monat rückwirkend

Wie lange:
Maximal 6 Jahre bis zum 12. Lebensjahr des Kindes

Wie viel:
Identisch mit den Regelbeträgen abzüglich des halben Kindergeldes

Bedingungen:
Der andere Elternteil zahlt nicht und wohnt nicht im gemeinsamen Haushalt, bei Heirat keine Leistung.

 

Unterhalt durch den Kindesvater

Landratsamt – Jugend und Familie –
0 73 61 / 503 - 14 45

Wann:
Ab Beginn der Mutterschutzfrist

Wie lange:
Bis zu 3 Jahre nach der Entbindung

Wie viel:
Nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, mindestens 730 €

Bedingungen:
Bedürftigkeit der Mutter (Erwerbstätigkeit wegen Betreuung des Kindes nicht möglich), Leistungsfähigkeit des Mannes

 

Hebammenhilfe und Geburtsvorbereitung

Elternschule Frauenklinik Aalen e.V.
0 73 61 / 6 42 90

Hebammenliste erhältlich
www.hebammen-ostalb.de

Wann:
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt

Wie lange:
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt zur Nachsorge

Wie viel:
Kostenübernahme durch die Krankenkassen

 

Weitere Infos

 

Weiterführende Links