RAG Ostwürttemberg
Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
Hilfe & Beratung / Frauen & Familie, Kinder, Partnerschaft, Beratung und Hilfe in besonderen Lebenslagen / Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung in staatl. anerkannten Beratungsstellen / Aalen
Aktuelle Sprechzeiten sind der Ansage der Anrufbeantworters zu entnehmen.
Beratung in Schwangerschaftskonflikt (§218 stgb), Informationen über sozile Hilfen und deren rechtliche Grundlagen, Vermittlung von praktischen und
finanziellen Hilfen und Antragsstellungen, Beratung bei persönlichen Fragen
und Problemen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, -abbruch und Geburt des Kindes, Informationen über Verhütung und Familienplanung
Landratsamt Ostalbkreis - Beratungsstelle für Schwangere und Eltern mit Kleinstkindern
Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 StGB mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis. Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen und Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Beratung über soziale Hilfen und finanzielle Möglichkeiten und tangierende gesetzliche Grundlagen sowie Präventionsveranstaltungen. Das Beratungsangebot gilt auch für Partner, Angehörige oder andere nahestehenden Personen und ist kostenlos. Alle Mitteilungen sind streng vertraulich.
Beratung bei Fragen zu Schwangerschaft und Geburt, bei Konflikten mit dem Partner oder den Eltern, bei finanziellen Schwierigkeiten wegen einer Schwangerschaft, Unterbrechung der Ausbildung, im existentiellen Schwangerschaftskonflikt (ohne Beratungsschein) und bei seelischen Problemen nach einem Schwangerschafts-Abbruch.
Wir beraten unabhängig von Alter, Nationalität und Religion. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich.
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Mutterschafts- und Entbindungsgeld
Krankenkassen
Wann : Antrag frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
Wie lange:
6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung
Wie viel: In Höhe des kalendertäglichen Nettolohnes der letzten 3 Monate, höchstens 13 € pro Kalendertag. Zuzahlung durch Arbeitgeber oder den Bund
Bedingungen: Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, Versicherte, die keinen Anspruch auf laufendes Mutterschaftsgeld haben, erhalten ein Entbindungsgeld von 77€.