RAG Ostwürttemberg
Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
- sich frühzeitig und anonym zu informieren
- ihre Beziehung zu analysieren
- eine Trennung vorzubereiten (Sicherheitsplan, Notfalltasche)
- Anträge zum Gewaltschutzgesetz herunter zu laden
- die bei Trennung nötigen Ämtergänge zu verstehen.
In sieben Sprachen ist jede Seite mit einem einzigen Klick übersetzt (engl., türk., franz., span. serb., russ., poln.). Das erleichtert die Beratung von Ausländerinnen, welche sich über diese Online-Hilfe jetzt auch selbstständig informieren können.
Barrierefrei programmiert ist die Site, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern. Sie sind wegen ihrer abhängigen Lage besonders gefährdet, Opfer häuslicher Gewalt zu werden.
Autorin und Produzentin ist Cristina Perincioli, bekannt durch ihren Spielfilm "Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen". Sie entwickelte die Website in Kooperation mit BiG e.V. Berlin.
TERRE DES FEMMES engagiert sich seit Jahren gegen diese Art der Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land. So haben wir zuletzt die zweijährige Öffentlichkeitskampagne: "FRAUEN SCHLÄGT MANN NICHT!- NEIN zu Häuslicher Gewalt" initiiert.
Was können Sie tun?
- Schauen Sie sich die Website an
- empfehlen Sie diese per Email weiter
- setzen Sie - wenn möglich - einen Link dahin auf Ihrer eigenen Website.
Wann? Aufnahme im Frauen- und Kinderschutzhaus:
rund um die Uhr, tagsüber von
08:00 - 17:00 Uhr
unter 07321 24099,
nach 17:00 Uhr und am Wochenende sowie
feiertags unter Polizeinotruf 110
Sexueller Mißbrauch und Gewalt
Seit Beginn der 80er Jahre ist das Thema "Sexuelle Gewalt gegen Kinder" in den Medien präsent. Der Eindruck sexuelle Gewalt sei ein Phänomen moderner Industriegesellschaften trügt. Es finden sich in allen Religionen und Kulturen Hinweise auf eine gängige und gesellschaftlich tolerierte Praxis sexueller Ausbeutung von Kindern und Frauen. Als Beispiele seien stellvertretend die Geschichte von Lot und seinen Töchtern und die in Indien bis heute verbreitete Kinderehe genannt.
Ebenso universell wie sexuelle Gewalt ist das in fast allen Kulturen herrschende Inzesttabu. Es hat aber nicht den sexuellen Mißbrauch verhindert, sondern nur das Sprechen über sexuelle Gewalterfahrungen unmöglich gemacht. Das Tabu schützt aber nicht die Mädchen und Jungen, sondern nützt allein den Tätern, da es den Mißbrauch durch das Geheimhaltungsgebot begünstigt.
Es ist der Verdienst der Frauenbewegung, das Schweigen gebrochen zu haben und sexuelle Gewalt durch Erwachsene an Kindern als extreme Einschränkung kindlicher Selbstbestimmungsrechte anzuklagen.
Aufgeschreckt wurde die Öffentlichkeit durch das Ausmaß sexueller Gewalt und durch die Tatsache, daß Täter vor allem aus dem sozialen Nahfeld des Opfers stamme: Väter, Stiefväter, Onkel, Nachbarn, Jugendgruppenleiter, Lehrer, Priester und andere alltägliche Kontaktpersonen der Kinder, die ihnen eigentlich Schutz und Geborgenheit geben sollten.
Die Bandbreite sexueller Gewalt reicht vom Exhibitionismus oder anzüglichen Bemerkungen über unangenehme sexuelle Berührungen bis hin zu erzwungenem oralem, analen, oder vaginalen Verkehr.
Eine andere Form sexueller Gewalt ist Kindern aufzufordern, pornographischen Videos oder Fotos zu betrachten.
Jede Handlung, die ein Erwachsener unter Ausnutzung seiner Macht und Überlegenheit an einem Kind ausführt, um sich sexuelle zu stimulieren oder zu befriedigen ist sexuelle Gewalt. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist immer Gewalt, unabhängig vom Einsatz direkter Zwangs- oder Gewalthandlungen, unabhängig vom Verhalten oder einem eventuellen Einverständnis des Kindes. Es gibt aber keine freiwillige wissentliche Zustimmung des Kindes zu sexuellen Handlungen mit Erwachsenen, da sie nicht wissen auf was sie sich einlassen, da ihnen Art, Umfang und Auswirkungen der sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern völlig unbekannt sind.
Die Frauenbeauftragte des Ostalbkreises hat im Jahr 1996 gemeinsam mit den anderen Frauenbeauftragten in Ostwürttemberg und anderen VeranstalterInnen eine Veranstaltungsreihe gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen durchgeführt. Bitte Informationsmaterial anfordern.
Bundesverein zur Prävention von sexuellem Mißbrauch an Jungen und Mädchen e.V.
Kontakt Büro:
Griembergweg 35
12305 Berlin / 00 49 / 0 30 / 76 50 31 05
Der Verein ist ein Zusammenschluß von lokalen Initiativen und Einzelpersonen, vorwiegend Frauen. Männer, die sich in der Jugendarbeit engagieren, können dem Verein ebenfalls beitreten.
Wir arbeiten und/oder leben mit Mädchen und Jungen bzw. beraten und informieren deren Vertrauens- und Bezugspersonen sowie die Öffentlichkeit zum Thema sexueller Mißbrauch.
Der Verein will gesellschaftliche Verhältnisse aufzeigen, die sexuellen Mißbrauch verschleiern, bagatellisieren und fördern, sowie auf eine Änderung der patriarchalischen Strukturen hinarbeiten.
Vereinsfrauen und -männer organisieren eigenverantwortlich Arbeitsgruppen und Diskussionen, um den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Vernetzung im Bundesverein zu gewährleisten. Arbeitswochenenden und ein interner Info-Brief bilden die Ausgangsbasis der Vereinsarbeit.
Der Bundesverein ist ein gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Der Bundesverein gibt seit Mai 1998 die Zeitschrift "Prävention". Sie kann abonniert werden, ist aber auch einzeln zu beziehen. Fordern Sie doch einfach mal ein Probeexemplar per an!
Arbeitskreis gegen Sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen in Schwäbisch Gmünd
Kontakt Frauenbeauftragte
Ingrid Krumm 0 71 71 / 32 231
Treffen ca. alle 2 Monate
Der Arbeitskreis ist ein Zusammenschluß von Fachkräften aus pädagogischen und sozialen Arbeitsfeldern. Vertreten sind u.a. der Deutsche Kinderschutzbund, der Verein "Frauen helfen Frauen", Rechtsanwältinnen, Vertreterinnen des Jugendhauses, des Jugendamtes, die Frauenbeauftragte der Stadt Schwäbisch Gmünd:
Elke Heer 07171 / 603-1610
Ziel ist es, die Aktivitäten im Ostalbkreis zu vernetzen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
Kontaktstelle gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen
ist Anlaufstelle für Mädchen und Jungen, die sexuell missbraucht wurden oder werden und vermittelt ihnen Hilfe und Unterstützung
unterstützt Familienangehörige und Vertrauenspersonen betroffener Kinder
ist eine Anlaufstelle für Frauen, die in der Kindheit oder Jugend Opfer sexueller Gewalt wurden und vermittelt Adressen von TherapeutInnen, Selbsthilfegruppen, Rechtsberatung
Informiert und berät Eltern, ErzieherInnen und andere Fachkräfte zum Themenbereich 'Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen' und zur Präventionsarbeit und organisiert zu diesen Themenbereichen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen
vermittelt Informationen, Adressen, Literatur und Materialien zum Thema
Die Beratung erfolgt kostenlos und die MitarbeiterInnen der Kontaktstelle unterliegen der Schweigepflicht.
Selbsthilfegruppe für sexuell mißbrauchte Frauen in Aalen
Die Einrichtung bietet Frauen (mit ihren Kindern) die Gewalt erlitten haben oder von Gewalt bedroht sind vorübergehend Zuflucht. Die genaue Anschrift der Einrichtung ist geheim
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen begleiten und beraten die Frauen in der Schutzeinrichtung.
Telefonische Kontaktaufnahme möglichst zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.
Weitere Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen:
Heidenheim 0 73 21 / 2 40 99
Göppingen 0 71 61 / 7 27 69
Schw. Hall 0 7 91 / 7 20 01
Angebote:
Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte Frauen und ihre Kinder und
ambulante Beratungsstelle für Frauen.
Externe Beratung im Diakonischen Werk Heidenheim, Hintere Gasse 64
Wann:
Aufnahme im Frauen - und Kinderschutzhaus:
Rund um die Uhr, tagsüber von 08.00 - 17.00 Uhr
unter 0 73 21 / 2 40 99
Nach 17.00 Uhr und am Wochenende sowie feiertags unter Polizeinotruf 110
An wen?
Seelisch und körperlich misshandelte Frauen und deren Kinder
Anlaufstelle:
Diakonisches Werk Heidenheim, Hintere Gasse 64
Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e. V.
Kontakt Verein zur Förderung des
Frauen- und Kinderschutzhauses e. V.
Hintere Gasse 64
89522 Heidenheim 0 73 21 / 93 78 -0 0 73 21 / 93 78 -35
Café Mamamia
Offener Eltern-Kind-Treff
Dienstags 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags 15:30 bis 18:00 Uhr (nur in den „schlechtwetter Monaten“ Oktober-April)
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien in schwierigen Situationen wie
Trennung, Scheidung, sexueller Missbrauch, Gewalt ...
Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder“
Kleiderkammer
Kleider, Spielsachen, Bücher u. viel mehr
Di. und Do.: 09:00 - 11:00 Uhr
Mi.: 15:00 - 17:00 Uhr
Spielgruppe (Kinder von 2 - 3 Jahren,
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr )
Kinderbetreuung
Stundenweise Kinderbetreuung in der Hinteren Gasse 54, für Kinder ab 2 Jahre
Mi.-Fr. 10:00 – 12:00 Uhr
und 15:00 – 18:00 Uhr
Sa. 10:00 – 16:00 Uhr
Arbeitskreis gegen Gewalt in Familie, Beruf und Öffentlichkeit
Kontakt Frau Susanne Dandl
Gleichstellungsbeauftragte
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim 0 73 21 / 321-436
Arbeitskreis gegen sexuelle und körperliche Gewalt an Kindern
Kontakt Frau Susanne Dandl
Gleichstellungsbeauftragte
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim 0 73 21 / 321-436
Selbsthilfegruppe für Eltern missbrauchter Kinder
Kontakt Deutscher Kinderschutzbund
Ploucquetstraße 20
89522 Heidenheim 0 73 21 / 2 35 50
Helfen - Beraten - Vorbeugen:
Zweck und Ziele des Weißen Rings sind (Auszüge aus der Satzung):
Hilfe für Personen, die durch mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlungen geschädigt worden sind. Das kann durch direkte Zuwendung oder durch Hilfsmaßnahmen für bedürftige Kriminalitätsopfer geschehen, aber auch durch öffentliches Eintreten für die Belange der Geschädigten.
Unterstützung der staatlichen Instanzen bei der Verbrechensvorbeugung .....
Hilfe durch:
menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat
Hilfestellung im Umgang mit den Behörden
Begleitung zu Gerichtsterminen
Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
Unterstützung bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat, u.a. durch:
Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt, Übernahme weiterer Anwaltskosten, insbesondere
- zur Durchführung sozialrechtlicher Ansprüche (z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz-OEG),
- zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt),
Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Familien, finanzielle Zuwendungen zur Überbrückung der Tatfolgen.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Kontakt
Landratsamt Ostalbkreis
Frau Ingrid Schröder (Zi. 265) 0 73 61/ 50 3 - 562
Ziele der Beratung beim Platzverweisverfahren und insgesamt bei häuslicher Gewalt
sind vorrangig die Stabilisierung in der akuten Krisensituation sowie die Entwicklung
von Strategien zur Verhinderung von weiterer Gewalt.
Hierzu zählen die Einschät
zung der Gefahrensituation, die Erfassung und Aufarbeitung der jeweiligen persönli
chen Situation und die Entwicklung von Handlungsstrategien.
Ergänzend werden im Rahmen der Opferberatung auch alle Kontakte zu Frauen-
und Kinderschutzeinrichtungen sowie zu geeigneten Beratungsstellen (Eheberatung,
Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung etc.) hergestellt.