RAG Ostwürttemberg
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Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
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Liegt die Bescheinigung des Arztes vor, daß das kranke Kind auf die Betreuung der Mutter angewiesen ist, so zahlt die Krankenkasse für längstens 10 Arbeitstage pro Jahr, bei Alleinerziehenden für 20 Tage, Krankengeld.
Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 25 bzw. 50 Arbeitstage je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, daß das Kind das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Weitere Auskünfte erteilen die jeweiligen Krankenkassen