RAG Ostwürttemberg
Regionale Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten des Landkreises Heidenheim, des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd
Frauen verzichten häufig auf die Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte, da sie die für ihre finanzielle Situation zu hohen Anwaltskosten fürchten.
Jedoch wird ihnen an den Amtsgerichten kostenlos geholfen.
Beratungshilfe
Für Frauen (und Männer) mit geringem Einkommen gibt es die sogenannte Beratungshilfe.
Sie wird zur Durchsetzung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt
Prozeßkostenhilfe
Die Prozeßkostenhilfe wird Frauen (und Männern) mit geringem Einkommen zur Durchsetzung ihrer Rechte mittels eines gerichtlichen Verfahrens (Prozeß) gewährt.
Auskünfte erteilen die zuständigen Amtsgerichte.
Amtsgericht Aalen
Kontakt
Stuttgarter Straße 9 und 7
Postfach 1140
73401 Aalen 0 73 61 / 96 51 - 0 0 73 61 / 96 51 - 11
Kontaktpersonen:
Frau Rechtspflegerin Andritschke
für Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Familien- und Unterhaltssachen 0 73 61 / 96 51 - 28
Frau Rechtspflegerin Spath
für die übrige Beratungs- und Prozesskostenhilfe 0 73 61 / 96 51 - 52
Frauen verzichten häufig auf die Wahrnehmung ihrer Rechte, da sie sich aufgrund ihrer finanziellen Situation hohe Anwaltskosten fürchten.
Beratungshilfe
Für Bürgerinnen mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe. Sie wird für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt.
Prozesskostenhilfe Außerdem gibt es für Bürgerinnen mit geringem Einkommen die Prozesskostenhilfe. Sie wird wird für die Wahrnehmung ihrer Rechte in gerichtlichen Verfahren gewährt.
Weitere Auskünfte erteilt das Amtsgericht Aalen.
Amtsgericht Ellwangen
Kontakt Schöner Graben 25
73479 Ellwangen
Rechtspfleger Roland Link 0 79 61 / 81 - 0 0 79 61 /
81 - 740